Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der BERLIN mediagroup gelten ausschließlich diese Einheitlichen Geschäftsbedingungen. Folgegeschäfte zwischen Kunden und der BERLIN mediagroup unterliegen weiterhin den Einheitlichen Geschäftsbedingungen der Agentur. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Partner und der Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Einheitlichen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einheitlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

 
2. Vertragsabschluss

Die Angebote der BERLIN mediagroup sind unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der BERLIN mediagroup gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der BERLIN mediagroup als angenommen, sofern die BERLIN mediagroup nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

 
3. Leistung und Honorar

Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honorar-Anspruch der BERLIN mediagroup für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die BERLIN mediagroup ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle der BERLIN mediagroup erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der BERLIN mediagroup sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der BERLIN mediagroup schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die BERLIN mediagroup den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der BERLIN mediagroup, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der BERLIN mediagroup eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte. Entwürfe etc. sind vielmehr unverzüglich der BERLIN mediagroup zurück zustellen.

 
4. Präsentationen

Für die Teilnahme an Präsentationen steht der BERLIN mediagroup ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal und Sachaufwand der BERLIN mediagroup für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die BERLIN mediagroup nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der BERLIN mediagroup, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der BERLIN mediagroup; der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form immer - weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der BERLIN mediagroup zurück zustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der BERLIN mediagroup gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die BERLIN mediagroup berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der BERLIN mediagroup nicht zulässig.

 
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz

Alle Leistungen der BERLIN mediagroup einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der BERLIN mediagroup, und können von der BERLIN mediagroup jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der BERLIN mediagroup darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur und deren Partner durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und deren Partner und deren Partner und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur und deren Partner, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der BERLIN mediagroup erforderlich. Für die Nutzung von Leistungen der BERLIN mediagroup bzw. von Werbemitteln, für die BERLIN mediagroup konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist- unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung der Agentur und deren Partner notwendig.

 
6. Kennzeichnung

Die BERLIN mediagroup ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die BERLIN mediagroup, und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

 
7. Genehmigung

Alle Leistungen der BERLIN mediagroup (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die BERLIN mediagroup veranlasst eine extreme rechtliche ­Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

 
8. Termine

Die BERLIN mediagroup bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der BERLIN mediagroup eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreiben an die BERLIN mediagroup . Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BERLIN mediagroup. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der BERLIN mediagroup - entbinden die BERLIN mediagroup jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

 
9. Zahlung

Die Rechnungen der BERLIN mediagroup sind, wenn nicht anders gekennzeichnet, ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten die aktuellen Verzugszinsen als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BERLIN mediagroup. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 
10. Gewährleistung und Schadenersatz

Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die BERLIN mediagroup schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die BERLIN mediagroup zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BERLIN mediagroup beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die BERLIN mediagroup keinerlei Haftung.

 
11. Haftung

Die BERLIN mediagroup wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der BERLIN mediagroup vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der BERLIN mediagroup vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der BERLIN mediagroup vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der BERLIN mediagroup für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die BERLIN mediagroup ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die BERLIN mediagroup nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die BERLIN mediagroup selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die BERLIN mediagroup schad- und klaglos: der Kunde hat der BERLIN mediagroup somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der BERLIN mediagroup aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftraggeber haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

 
12. Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der BERLIN mediagroup ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

 
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Sitz des Beraters/der BERLIN mediagroup . Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der BERLIN mediagroup und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der BERLIN mediagroup örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart.