Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der BERLINMEDIAGROUP gelten ausschließlich diese Einheitlichen Geschäftsbedingungen. Folgegeschäfte zwischen Kunden und der BERLINMEDIAGROUP unterliegen weiterhin den Einheitlichen Geschäftsbedingungen der BERLINMEDIAGROUP. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Partner und der Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Einheitlichen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einheitlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Vertragsabschluss
Die Angebote der BERLINMEDIAGROUP sind wenn nicht anders gekennzeichnet unverbindlich. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der BERLINMEDIAGROUP als angenommen, sofern die BERLINMEDIAGROUP nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der BERLINMEDIAGROUP einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, etc., auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der BERLINMEDIAGROUP, und können von der BERLINMEDIAGROUP jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der BERLINMEDIAGROUP darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur und deren Partner durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und deren Partner und deren Partner und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur und deren Partner, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der BERLINMEDIAGROUP erforderlich. Für die Nutzung von Leistungen der BERLINMEDIAGROUP bzw. von Werbemitteln, für die BERLINMEDIAGROUP konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Agenturvertrages ist- unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - ebenfalls die Zustimmung der Agentur und deren Partner notwendig.

4. Genehmigung
Alle Leistungen der BERLINMEDIAGROUP (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 7 Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die BERLINMEDIAGROUP veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden, die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.

5. Termine
Die BERLINMEDIAGROUP bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der BERLINMEDIAGROUP eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreiben an die BERLINMEDIAGROUP. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BERLINMEDIAGROUP. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der BERLINMEDIAGROUP - entbinden die BERLINMEDIAGROUP jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.

6. Zahlung
Die Rechnungen der BERLINMEDIAGROUP sind, wenn nicht anders gekennzeichnet, ohne Abzug ab Rechnungsdatum fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten die aktuellen Verzugszinsen als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der BERLINMEDIAGROUP. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

7. Gewährleistung und Schadensersatz
Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die BERLINMEDIAGROUP schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die BERLINMEDIAGROUP zu. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB ist ausgeschlossen, das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt ist vom Auftraggeber zu beweisen. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der BERLINMEDIAGROUP beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen oder Muster des Kunden übernimmt die BERLINMEDIAGROUP keinerlei Haftung.

8. Haftung
Die BERLINMEDIAGROUP wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der BERLINMEDIAGROUP vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der BERLIN mediagroup vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der BERLINMEDIAGROUP vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der BERLIN mediagroup für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die BERLINMEDIAGROUP ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die BERLINMEDIAGROUP nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die BERLINMEDIAGROUP selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die BERLINMEDIAGROUP schad- und klaglos: der Kunde hat der BERLINMEDIAGROUP somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der BERLINMEDIAGROUP aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Der Auftraggeber haftet lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

9. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der BERLINMEDIAGROUP ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz des Beraters / der BERLINMEDIAGROUP. Als Gerichtsstand für alle sich ergebenden Streitigkeiten wird das deutsche Gericht in Potsdam vereinbart.